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Das Arbeitsschutzsystem in Deutschland
In Deuschland versteht man unter dem Begriff "Arbeitsschutz" Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit. Dazu gehören insbesondere die Verhütung von
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Arbeitsunfällen |
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Berufskrankheiten |
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arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich der menschengerechteren Gestaltung der Arbeit |
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Der betriebliche Arbeitsschutz wird durch eine große Anzahl an Gesetzen, Verordnungen und grund- legender Rechtsvorschriften geregelt.
Eine wesentliche Säule beim betrieblichen Arbeitsschutz ist die gesetzliche Unfallversicherung.
Sie geht auf Otto von Bismarck zurück und existiert bereits seit über 100 Jahren.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist in Deutschland in Form von branchenspezifischen Berufsgenossen- schaften
(BGs) organisiert. Die Funktion der BGs ist vergleichbar mit einer Haftpflichtversicherung. Die BGs übernehmen
die Kosten für die Behandlung der Arbeitnehmer im Falle von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Eine weitere,
wichtige Aufgabe ist die bereits erwähnte Prävention.
Um vergleichbare Risikostrukturen zu schaffen sind die BGs in 26 Branchen gegliedert. Auf dem Bau gibt es anderen
Gefahren als im Büro oder in einem Friseurbetrieb.
Jedes Unternehmen fällt bei seiner Gründung automatisch in die Zuständigkeit "seiner" branchenspezifischen BG und
unterliegt damit bestimmten Vorschriften.
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Was hat das mit Ihnen zu tun?
Das Stichwort in den Gesetzestexten heißt: "Arbeitgeberverantwortung"
Als Arbeitgeber sind Sie für die Sicherheit und die Gesundheit Ihrer Beschäftigten bei der Arbeit verantwortlich.
Sie sind verpflichtet, "die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen,
die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen."
Mit anderen Worten:
Als Arbeitgeber müssen Sie die "erforderlichen Maßnahmen" auf ihre Wirksamkeit überprüfen und ent-sprechend der
individuellen Gegebenheiten anpassen.
Ausserden müssen Sie sich als Arbeitgeber je nach Betriebsgröße und Branche "Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte
bestellen, die Sie in Fragen des Arbeitsschutzes beraten".
Arbeitsschutz in Deutschland ist ein sehr komplexes Thema und wir möchten Ihnen dabei helfen zu verstehen, was sein
muss, was die erforderlichen Maßnahmen sind und ab welcher Betriebsgröße Sie wozu verpflichtet sind.
Wir beraten Sie auf dem Weg durch den "Verordnungsdschungel" und halten Ihnen den Rücken frei für Ihre eigentlichen,
unternehmerischen Tätigkeiten. Im Bereich Unser Service finden Sie einen Überblick über unseren betriebsärztlichen Service.
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Dr. med.
Christine Baumann
Oderweg 5
69226 Nussloch |
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Sie erreichen die Praxis telefonisch:
06224 / 123 08
Fax: 06224 - 101 31
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Offene Sprechstunde:
Mo, Di, Mi, Fr
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Mo, Di + Do
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Weitere Termine nach Absprache
Praxis ab 8:00 Uhr geöffnet |
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