Für die betriebsmedizinischen Untersuchungen steht die gesamte Praxisausstattung zur
Verfügung.
Für manche Spezialuntersuchungen, wie z.B. die Gesichtsfeldmessung oder die Ultraschalluntersuchung des
Herzens arbeite ich mit kooperierenden Ärzten zusammen.
Arbeitsmedizinische Untersuchungen nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen "G"
Hier zwei wichtige Beispiele für Pflicht-Angebots-Untersuchungen. Dies sind die Untersuchungen,
die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern bei entsprechender Arbeitsbelastung anzubieten verpflichtet ist:
Untersuchung bei Bildschirmarbeit : G37
Untersuchung nach der Biostoffverordnung: G42
Weitere wichtige Untersuchungen
Untersuchung bei Bildschirmarbeit : G37
Erforderlich für alle Arbeitnehmer, die mindestens 1 Stunde am Tag Bildschirmarbeit leisten.
Neben einem Sehtest erfolgt eine tätigkeitsbezogene Anamnese (Befragung nach Beschwerden, die durch
die Tätigkeit ausgelöst sein könnten).
Für jüngere Mitarbeiter mindestens alle 5 Jahre, für ältere
Mitarbeiter alle 3 Jahre vorgeschrieben.
Untersuchung nach der Biostoffverordnung: G42
Für jegliche Tätigkeit mit einem erhöhten Infektionsrisiko, z.B. in Arztpraxen, Labors, Kindergärten, Pflegeheimen, Gärtner, Kanalarbeiter und mehr.
Zentrales Ziel der Untersuchung ist die Kontrolle des Impfstatus und ggf. die Impfung des Mitarbeiters gegen alle Erkrankungen, gegen die eine Impfmöglichkeit besteht.
Im Vordergrund hier vor allem Hepatitis B, Tetanus, Grippe, ggf. Windpocken, Masern, Mumps, Röteln. Mindestens alle 3 Jahre.
Weitere wichtige Untersuchungen sind z.B:
G25 Fahr- Steuer und Überwachungstätigkeiten
G24 Hauterkrankungen
G21 Arbeiten mit Absturzgefahr
G20 Lärmarbeitsplatz (Pflichtuntersuchung)
G26 Atemschutzgeräte (Pflichtuntersuchung)
G21 Kältearbeitsplätze (Pflichtuntersuchung)
Dr. med.
Christine Baumann
Oderweg 5
69226 Nussloch
Sie erreichen die Praxis telefonisch:
06224 / 123 08