Dr. Baumann
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Was Sie als Arbeitgeber wissen müssen


Seit 2005 ist die betriebsärztliche und sicherheits-technische Betreuung von Unternehmen neu geregelt.
Vor allem kleinere Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern können seit der neuen Regelung zwischen den drei verschieden Betreuungsformen auf der rechten Seite wählen.

Die Fakten in Kürze:

Die Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 fordert von Unternehmen, die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen, die Bereitstellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, z.B. bei der
 
Gefährungsbeurteilung in Rahmen der Grund-betreuung oder der anlassbezogenen Betreuung
Einführung neuer Arbeitsverfahren
Baulichen Veränderungen
 
Ausserdem müssen Sie Ihren Mitarbeitern verschiedene Pflichtuntersuchungen und Pflichtangebotsuntersuchungen bei einem Betriebsarzt anbieten. Diese Verpflichtung besteht unabhängig von der gewählten Betreuungsform und ist nur von der Gefährdungsbeurteilung je nach Branche abhängig. Klingt komliziert? Wir beraten Sie gerne über die Details!
     
  Regelbetreuung mit festen Einsatzzeiten

  Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung

  Alternative bedarfsorientierte Betreuung


 
 Regelbetreuung
 
für alle Betriebe unabhängig von der Betriebsgröße möglich
Pflicht für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern
Inhalt und Umfang der Betreuung richten sich nach dem Gefährdungspotential des Arbeitsplatzes
Erforderliche Mindesteinsatzzeiten eines Betriebsarztes und einer Sicherheitsfachkraft richten sich nach der Anzahl der Mitarbeiter
 
 Erfahrung aus der täglichen Praxis:
 
Für den Unternehmer einfachste Lösung durch feste Vereinbarungen mit dem (externen) Betriebsarzt über die Betreuung und die Durchführung der Pflichtuntersuchungen und Pflichtangebotsuntersuchungen
Klare Aufgabenverteilung bei Betriebsbegehungen und Gefährdungsbeurteilung
 
 

   
 
 
Dr. med.
Christine Baumann
Oderweg 5
69226 Nussloch
 
Sie erreichen die Praxis telefonisch:
06224 / 123 08

Fax: 06224 - 101 31
 
Offene Sprechstunde:
Mo, Di, Mi, Fr
9:00 - 11:30 Uhr
 
Mo, Di + Do
17:00 - 19:00 Uhr
 
Weitere Termine
nach Absprache

Praxis ab 8:00 Uhr geöffnet